Leverage-Effekt bei der Finanzierung

Der Leverage-Effekt, der aus dem Englischen kommt bedeutet Hebelwirkung. Der Begriff wird für Kapitalstrukturregeln bei Finanzierungen verwendet. Diese Regeln beschreiben die ideale Zusammensetzung von Fremdkapital und Eigenkapital. Dabei beschreibt der Leverage-Effekt, die abhängige Wirkung des Einsatzes von Fremdkapital bei einer Finanzierung auf die Rentabilität des eingesetzten Eigenkapitals. So tritt ein positiver Leverage-Effekt ein, wenn der Fremdkapitalzins kleiner ist als die Rentabilität des eingesetzten Gesamtkapitals. Mit Hilfe dieses Effektes erhöht sich die Rendite des Eigenkapitals bei zeitgleicher steigender Verschuldung.

Verkalkuliert man sich bei der Berechnung des Leverage-Effekts, endet die Finanzierung meist mit einem Verlust.
So zeigt sich bei einem Investitionsobjekt, dass bei einem Investtionsbetrag von 100 Euro einen Überschuß von 12 Euro abwirft, dass ein nur noch ein Fremdkapitalgerber, der sich mit ca. 10 Euro pro 100 Euro ausgeliehenen Kapitals benögtigt wird. Da Das Fremdkapitals durch das eigene Investitionsprojekt verzinst wird. D. h. es werden hier bei 100 Euro Fremdkapitaleinsatz 12 Euro als Kapitalertrag entgegengestellt, von dem man je nach Kreditvertrag aber nur 10 Euro als Zins an den Kapitalgeber abgegen muss. Es bleiben also 2 Euro, die als Gewinn zugeschlagen werden können, die somit als sogenannte Frucht des eigenen Kapitaleinsatzes wuchs.

Dieser Effekt kann aber auch zum Verlust führen. Dies ist meist der Fall wenn der Kapitalgeber auf den Erhalt seines vertragsgemäßen zustehenden Zinses beharrt, aber das eigene Investitionsobjekt nicht den erforderlichen Überschuß erwirtschaften kann. Die führt dann zum sogenannten negativen Leverage-Effekt.

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