Forward Darlehen zur Anschlussfinanzierung
Mittwoch, 21. Juli 2010 15:44
Ein Forward-Darlehen definiert sich als ein Vorausdarlehen. Kreditverträge, die aufgeschoben wurden, können im Voraus mit aktuellen Kreditzinsen gesichert werden, auch wenn das Geld erst in einigen Monaten oder Jahren benötigt wird. Besonders im Rahmen einer Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung günstige Konditionen zur Weiterfinanzierung zu generieren ist bei der Überlegung ein Forward-Darlehen in Anspruch zu nehmen zu beachten.
Auf jeden Fall schafft ein Forward-Darlehen Sicherheit für den Darlehensnehmer, da die Konditionen für die Anschlussfinanzierung in der Zukunft heute schon festgelegt werden. Gerade bei Zinsanstiegen kann der Darlehensnehmer Probleme mit der Finanzierung bekommen. Besonders für Kreditnehmer, deren finanzielle Spielräume ausgereizt sind, kann ein Forward-Darlehen eine interessante Alternative darstellen. Vom Grundsatz her handelt es sich auch beim Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung um ein Hypothekendarlehen, welches je nach Höhe der Raten und Konditionen über die Jahre gesehen zurück gezahlt werden muss. Der Unterschied zum Hypothekendarlehen liegt im Zeitpunkt der Auszahlung. Beim Forward-Darlehen darf der Auszahlungstermin maximal 60 Monate in der Zukunft nach Abschluss des Darlehensvertrages liegen. Für die Bereitstellung bis zum Auszahlungstermin erhebt die Bank jedoch keine Gebühren. Erst danach werden Tilgung und Zinsen fällig.
Allerdings setzen sich die Konditionen für ein Forward-Darlehen aus Vorlaufzeit, Zinsaufschlag und den Zinsen für die Finanzierung zusammen. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher ist der Zinsaufschlag. Einige Banken verzichten jedoch schon auf einen Zinsaufschlag, wenn die Vorlaufzeit 36 Monate nicht übersteigt. In einer Niedrigzinsphase ist der Abschluß eines Forward-Darlehens für den Darlehensnehmer zu empfehlen. Sollte nach Abschluß des Kreditvertrages der Zinssatz fallen, so ist jedoch ein Ausstieg ohne weiteres nicht möglich. In der Regel ist eine hohe Nichtabnahmeentschädigung fällig.